Einführung in die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA)

Die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (Verordnung (EU) 2023/1114), kurz MiCA-Verordnung, trat im Juni 2023 offiziell in Kraft und markierte einen Wendepunkt in der Krypto-Regulierung der EU. Als Teil der Digital Finance-Strategie der Europäischen Kommission führt MiCA einen einheitlichen Regulierungsrahmen für die Kryptobranche in allen EU-Mitgliedsstaaten ein. Vor MiCA mussten sich Kryptounternehmen in 27 verschiedenen nationalen Regelungen zurechtfinden. Jetzt kann ein in einem Mitgliedstaat zugelassener Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (CASP) mit einer einzigen Lizenz EU-weit tätig sein.
Im Jahr 2025 wird die Kryptowirtschaft der EU eine Marktkapitalisierung von rund 210 Milliarden Euro aufweisen – ein Anstieg von 18 % gegenüber dem Vorjahr. 8,9 % der erwachsenen Europäer besitzen mittlerweile Krypto-Assets. Die globale Krypto-Nutzerbasis erreicht 861 Millionen Menschen, davon 11 % in Europa. Diese Zahlen spiegeln einen reifenden Markt wider, den MiCA stabilisieren und legitimieren möchte.
Die Einführung von MiCA erfolgte schrittweise: Die Regeln für Asset-Referenced Tokens (ARTs) und E-Money Tokens (EMTs) begannen erstmals am 30. Juni 2024, die übrigen Bestimmungen für Krypto-Asset-Dienste traten am 30. Dezember 2024 in Kraft. Die Umsetzung von MiCA wird jedoch fortgesetzt, während die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Kommission ergänzende Maßnahmen finalisieren.
Texte der Stufe 2 und 3: Stärkung der MiCA-Regulierung
Um die vollständige Einhaltung der MiCA-Verordnung zu gewährleisten, erlässt die Europäische Kommission weiterhin delegierte Verordnungen und Durchführungsrechtsakte, die festlegen, wie Krypto-Dienstleister und Emittenten von Krypto-Assets die Anforderungen der MiCA-Verordnung erfüllen müssen. Diese detaillierten Regeln präzisieren die operativen Erwartungen innerhalb der EU.
Zu den jüngsten Highlights zählen:
- 13. Februar 2025: Neue delegierte Verordnungen wurden veröffentlicht, die sich mit der Bearbeitung von Beschwerden durch Emittenten von Asset-Referenced Token und CASPs, der Governance von IKT-Systemen, der Genehmigung von Whitepapers für Kreditinstitute und der Transaktionsberichterstattung für ARTs und EMTs befassen. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden und den Regulierungsbehörden außerhalb der EU wurde ebenfalls gestärkt.
- 20. Februar 2025: Weitere technische Regulierungsstandards (RTS) wurden verabschiedet, um die Meldeverfahren für Unternehmen zu harmonisieren, die beabsichtigen, in den EU-Mitgliedstaaten öffentlich Angebote zu unterbreiten oder tätig zu sein. Diese traten am 12. März 2025 in Kraft.
Bis Mitte 2025 haben nur 12 CASPs und 10 EMT-Emittenten die vollständige MiCA-Autorisierung erhalten – was zeigt, dass der Compliance-Prozess weiterhin streng und selektiv ist.
Zitat (Expertenmeinung): Die ESMA betonte, dass Übergangsgenehmigungen nicht gleichbedeutend mit einem EU-Pass seien und Unternehmen frühzeitig die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen sollten, um Serviceunterbrechungen zu vermeiden. (Wortspiel der ESMA-Erklärungen aus den Jahren 2024–2025.)
Geltungsbereich der MiCA-Verordnung und Arten von Krypto-Assets
MiCA reguliert alle Krypto-Assets mit Ausnahme von Asset-Referenz- und E-Geld-Token, die gemäß MiFID II nicht als Finanzinstrumente gelten. Ein Krypto-Asset ist definiert als eine digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die über Distributed-Ledger-Technologie übertragbar sind. Zu den von MiCA geregelten Krypto-Assets gehören:
- E-Geld-Token (EMTs): 1:1 durch eine Fiat-Währung gedeckt und seit Juni 2024 unter Titel IV reguliert.
- Asset-Referenced Tokens (ARTs): An mehrere Vermögenswerte gekoppelt, darunter Fiat- und Rohstoffe, reguliert unter Titel III.
- Andere Krypto-Assets: Einschließlich Utility-Token, die unter Titel II fallen.
MiCA schließt NFTs, DAOs und DeFi aus, sofern sie funktional nicht Finanzinstrumenten ähneln. Große NFT-Sammlungen oder fraktionierte NFTs könnten jedoch in den Zuständigkeitsbereich von MiCA fallen, wenn sie als fungibel gelten. Ab 2025 machen NFTs 6,5 % des gesamten Krypto-Handelsvolumens aus.
Pflichten für Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (CASPs) in der gesamten EU
Gemäß der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets müssen alle CASPs eine MiCA-Zulassung ihrer nationalen zuständigen Behörde einholen, bevor sie Krypto-Asset-Dienste innerhalb der EU anbieten können. Zu den wichtigsten Verpflichtungen gehören:
- Präsenz in der EU: Ein eingetragener Firmensitz in einem EU-Mitgliedsstaat und mindestens ein ansässiger Direktor.
- Betriebsstabilität: Einhaltung des Digital Operational Resilience Act (DORA) zur Aufrechterhaltung robuster IKT- und Cybersicherheitssysteme.
- Verbraucherschutz: Transparente Preisgestaltung, Risikooffenlegung und faire Marketingpraktiken.
- Governance: Ordnungsgemäße Trennung von Kundenvermögen, Management von Interessenkonflikten und Prüfungsbereitschaft.
Im Jahr 2025 gab es in der EU rund 3.167 Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASPs). 75 % davon werden jedoch voraussichtlich aufgrund strengerer Anforderungen in der Übergangsphase von MiCA ihre Registrierung verlieren. CASPs mit über 15 Millionen EU-Nutzern gelten als signifikante CASPs (sCASPs) und unterliegen der Aufsicht der ESMA.
Verbraucherfokus (neuer Unterabschnitt): Was MiCA für Privatkunden ändert
• Risikoorientierte Offenlegungen: Standardisierte Warnungen, bevor Sie handeln oder investieren.
• 14-tägiges Widerrufsfenster für bestimmte Token-Angebote, die noch nicht zum Handel zugelassen sind.
• Schutzregeln: strengere Verwahrung und Vermögenstrennung.
• SLAs zur Bearbeitung von Beschwerden: zeitnahere Antworten und Aufzeichnungen gemäß RTS.
• Marktintegrität: Überwachung gegen Marktmissbrauch (Insiderhandel, Manipulation).
Mini-Fallbeispiel (illustrativ): Ein Privatkunde kauft einen Utility-Token über eine Plattform. Gemäß MiCA muss die Plattform eine klare Risikoübersicht vor Handelsbeginn bereitstellen, Gebühren im Voraus anzeigen, Kundenvermögen getrennt halten und ein formelles Beschwerdeverfahren unter Aufsicht der zuständigen nationalen Behörden einrichten.
Token-Ausgabe und Regulierung von Stablecoins unter MiCA
MiCA führt strenge Regeln für Emittenten von Krypto-Assets, insbesondere Stablecoins, ein. Emittenten müssen ein Whitepaper mit detaillierten Risiken und Governance-Strukturen veröffentlichen. Kleinere Emissionen (≤ 1 Million Euro jährlich oder an ≤ 150 Investoren) können davon ausgenommen sein.
Algorithmische Stablecoins sind unter MiCA verboten. Emittenten von Asset-Referenced- und E-Money-Token müssen:
- Halten Sie vollständig liquide Reserven in Höhe der ausgegebenen Token aufrecht.
- Legen Sie Reserven durch regelmäßige Prüfungen offen.
- Holen Sie vor der Ausgabe oder Zulassung zum Handel von Krypto-Assets die Genehmigung der zuständigen Behörden ein.
Bis Mai 2025 überstieg die globale Marktkapitalisierung von Stablecoins 230 Milliarden US-Dollar (+22 % im Jahresvergleich). Innerhalb der EU dominieren EMTs – etwa 62 % des Stablecoin-Handelsvolumens unter der Aufsicht von MiCA.
Zitat (Expertenmeinung): Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) betont eine verhältnismäßige, risikobasierte Aufsicht für „bedeutende“ Stablecoins, um die Finanzstabilität zu schützen und gleichzeitig Innovationen zu ermöglichen. (Umschreibung der EBA-Botschaft.)
MiCA-Übergangsmaßnahmen und EU-Finanzvorschriften
Die MiCA-Übergangsmaßnahmen ermöglichen es Unternehmen, die vor dem 30. Dezember 2024 eine Lizenz nach nationalem Recht erhalten haben, ihre Geschäftstätigkeit bis zum 1. Juli 2026 fortzusetzen, sofern die MiCA-Zulassung erteilt wurde. Diese Übergangsunternehmen haben jedoch keine Passrechte in den EU-Mitgliedstaaten.
MiCA besteht parallel zu ergänzenden EU-Finanzvorschriften:
- DORA (gültig ab Januar 2025): Sorgt für die IKT-Resilienz von Finanzinstituten.
- Verordnung über den Geldtransfer (TFR, Dezember 2024): Verpflichtet Krypto-Dienstleister, bei allen Überweisungen Absender- und Empfängerdaten anzugeben.
- PSD2/PSD3: Die Regulierungsbehörden prüfen weiterhin Überschneidungen, um eine Doppellizenzierung für EMT-bezogene Dienste zu vermeiden.
Vergleich (neu): MiCA vs. andere Regime (auf hoher Ebene)
Thema EU – MiCA Großbritannien – FCA (Krypto) USA – SEC/CFTC (Krypto) Umfang Horizontales Regelwerk für Märkte für Kryptowerte und Kryptowertdienstleistungen AML-Registrierung + Marketingregeln; umfassendere Krypto-Regulierung entwickelt sich noch Einzelfallbezogene Durchsetzung; Token können Wertpapiere sein; staatliche MTLs gelten Reisepass EU-weit gültige Einzelzulassung im Rahmen von MiCA Kein Passporting; Genehmigungen für jedes Unternehmen einzeln Kein Bundespass; Mosaik aus staatlichen/bundesstaatlichen Vorschriften Stabile Münzen ART/EMT-Regime; Reserven, Governance, Obergrenzen Vorgeschlagene Fiat-gestützte Regeln in der Konsultation Fragmentiert; Vorschläge variieren; anhängige Gesetzesentwürfe Verbraucher Standardisierte Offenlegungen; Sorgerechtsgarantien Regelung zur finanziellen Förderung Durchsetzungsorientierte Offenlegungen
Zeitplan der MiCA-Implementierung in der gesamten EU
Juni 2023: MiCA im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
30. Juni 2024: ART/EMT-Regeln in Kraft
30. Dezember 2024: Volle Anwendbarkeit
Q1 2025: Erste Welle von RTS/ITS; Lizenzierung beginnt
Juli 2026: Ende der Übergangsphase; alle Unternehmen müssen MiCA einhalten
- April–Juni 2023: MiCA wird vom Europäischen Parlament angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
- 30. Juni 2024: Regeln für assetreferenzierte Token und E-Geld-Token aktiviert.
- 30. Dezember 2024: MiCA tritt in der gesamten EU vollständig in Kraft.
- Januar 2025: CASPs beginnen mit der Beantragung einer MiCA-Zulassung.
- März 2025: Weitere delegierte Rechtsakte treten in Kraft.
- Juli 2026: Alle Unternehmen müssen MiCA einhalten.
Die Auswirkungen der MiCA-Regulierung auf den EU-Kryptomarkt (mit Prognosen)
Die Marktregulierung für Krypto-Assets (MiCA) festigt die Führungsrolle der Europäischen Union in der globalen Krypto-Regulierung. Sie stärkt das Verbrauchervertrauen, stärkt die Finanzstabilität der EU und schafft einen transparenten Krypto-Asset-Markt. MiCA bekämpft zudem Marktmissbrauch, standardisiert die Aufsicht und gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften in der gesamten EU.
Momentaufnahme 2025: Der Umsatz des europäischen Kryptomarktes beträgt etwa 1,33 Milliarden US-Dollar, mit einer erwarteten durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 11,2 % bis 2030; in Frankreich geben 21 % der Erwachsenen an, Kryptowährungen zu besitzen; Hot Wallets machen 78 % der Nutzung aus.
Prognosen bis 2026 (Szenarien):
- Basisszenario: 150–250 CASPs erhalten Volllizenzen; der Anteil der EU-Einzelhandelsinvestoren erreicht 10–12 %; der EMT-Anteil am EU-Stablecoin-Volumen bleibt bei etwa 60 %.
- Konservativ: 90–150 CASPs sind lizenziert; der Anteilsbesitz stagniert bei 9–10 % angesichts der geringeren Risikobereitschaft.
- Hohe Akzeptanz: 250–350 CASPs lizenziert; der Eigentumsanteil steigt auf 12–14 %, da MiCA klarere Wege zu institutionellen Produkten bietet.
Nächste Schritte für Teams: Ordnen Sie Ihre Aktivitäten den von MiCA regulierten Kategorien zu, bestätigen Sie, ob Ihre Token als Finanzinstrumente Krypto-Assets sind, planen Sie die MiCA-Konformität und -Dokumentation und vereinbaren Sie Bereitschaftsprüfungen mit den zuständigen nationalen Behörden.